7. December, 2005

Private interessen vs. Meinungsfreiheit

z.K.

heise.de

Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. “Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten”, sagte Chefredakteur Christian Persson.

auch im Spiegel

Na das wird ja spassig…. :(

unter diesem vorwand soll es eine haftbarkeit von forenbetreibern für postings geben. im endeffekt also eine staatliche zensur zur beschneidung bis unterbindung des freien meinungsaustausches. grade heise bzw telepolis ist wohl aufgrund des äußerst offen und kritisch geführten meinungsaustausches dem ein oder andern ein dorn im auge.

Das wird ja lustig in unserer Gesellschaft wo ja ansich Meinungsfreiheit herrschen soll(te). Es kann doch nicht verlangt werden das Forenadmins,-moderatoren jeden Beitrag im Vorfeld prüfen auch eventuelle Rechtsverstösse. Bisher galt doch wo kein Kläger da kein Richter, sprich man ging erst auf Anfrage/Anzeige eines Betroffenen an die Sache heran. Das jetzige Urteil öffnet doch Tür und Tor für eine staatlich legitimierte Zensur die doch nach den Grundsätzen unserer Gesellschaft nicht stattfinden soll und darf.
Jetzt muss ich wohl auch als Hausbesitzer darauf achten das mir keiner irgendwelche (rechteverletzende) Parolen ans Haus malt, und muss das im VORFELD verhindern, wie soll das bitte geschehen ? 24/7 ums Haus gehen, Wachen aufstellen oder wie ??

Für mich sieht das so aus als wenn hier private Interessen von einige windigen Geschäftemachern den Idealen (?) unserer Gesellschaft vorgehen sollen. Insofern das kritische Meinungen zu Sachverhalten, Geschäftspraktiken oder Zuständen nicht publik gemacht und/oder diskutiert werden sollen/dürfen. Das hört sich für mich sehr suspekt an und führt meiner Meinung nach zu einer zensurbehafteten Gesellschaft in der es gefährlich wird seine Meinung zu bestimmten Dingen öffentlich zu machen und das wollen ich auch andere bestimmt nicht, denk ich mal.

Zumal im $11 Teledienstgesetz genau das Gegeteil steht!

Hier nochmal ein Link zu Wikipedia zu einem Artikel über den Anwalt der die Klage vorangetrieben hat.

Diskussionen dazu finden hier statt :

dancehallmusic.de
singlespeedforum
Rennrad-News.de
LAWBlog
heise.de Forum

4 Kommentare to “Private interessen vs. Meinungsfreiheit”

  • Mit dem Thema Geschäftspraktiken und Öffentlichkeit beschäftige ich mich auch auf meiner web-Site www.buskeismus.de

  • Oho, bald wird man nur noch im untergrund flugblätter drucken können um auf missstände hinzuweisen.
    Frei nach dem Motto: Stumpf ist Trumpf!

  • Welche Auswirkungen Urteile - trotz seinerzeitiger Entwarnung, wie heute im Falle des Dolzer-Heiser-Urteils - haben können, folgendes Beispiel für die Schutzlosigkeit Unwissender (Unbeteiligter) - eines Technischen Ansprechpartners einer Domain:
    Urteil v. 26.07.2005, Geschäftsnr. 18B C 132/05, Amtsgericht Hamburg.
    Vom Technischen Ansprechpartner wird die Kenntnis des Domain-Inhalts erwartet. Ansonsten darf ohne Risiko geklagt und angezeigt werden.

    Es handelte sich um die Abweisung einer Klage eines Technischen Ansprechpartners einer Domain auf Kostenrückerstattung im Zusammenhang mit einem eingestellten Ermittlungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen einer Strafanzeige eines Rechtsanwalts, der sich von einigen Inhalten auf der vom betroffenen technischen Ansprechpartner gefunden hat er diesen über Denic) betreuten Domain beleidigt fühlte, eingeleitet.

    Folgende Entscheidungsgründe für die Abweisung der Klage des technischen Ansprechpartners auf Rückerstattung entstandener Kosten im Zusammenhang mit der Strafanzeige und den notwendigen Aufwendungen zur Abwendung des eingeleiteten Ermittlungsverfahren:

    “…die Aufführung [Nennung] des Klägers [des technischen Ansprechpartners einer Domain in der Strafanzeige] in diesem Zusammenhang erfolgte [durch den Strafanzeige stellenden Rechtsanwalt] auch nicht unredlich oder wider besseren Wissens. Auch in diesem Rahmen erscheint eine strafrechtliche Verantwortung denkbar, insbesondere wenn durch technische Ausgestaltung z.B. bestimmte “links” hergestellt werden. Dies zu überprüfen ist allein Aufgabe der Staatsanwaltschaft. …”

    Welches Urteil zu den “Links” der Amtsgericht-Richter zur Grundlage seines “links” [klein geschrieben in den Entscheidungsgründen] nahm, wissen wahrscheinlich alle Leser dieses Forums.

    Der Richter weiß jedoch nicht, dass der technische Ansprechpartner einer Domain keine Links erstellt und das das bekannte Urteil des LG Hamburg von 1998 von Links spricht, für die der Domain-Inhaber bzw. der Domain-Verwalter (Administrator) und Domain-Provider verantwortlich ist.

    Hier erweitert der Richter den Urteilstenor auf die Technischen Partner, obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne näherer Prüfung eingestellt hatte, und erlaubt einem unwissenden Rechtsanwalt Fachleute auf Kosten des Steuerzahlers zwecks Wahrung vermeintlicher Rechte zu belästigen und bei diesen nicht erstattbare Aufwendungen entstehen zu lassen.

    Es waren ein Verfahren in Folge von Entscheidungen des LG HH, Zivilkammer 24 (Pressekammer).

  • Guten Morgen
    Nachdem sich die Sache ja schon einigermassen beruhigt hat und man kaum noch von besagten Urteil spricht (….) möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen. Es gibt inzwischen viele Firmen, die den gleichen Weg einschlagen und Kritiker mit Hilfe des Rechtes mundtot machen wollen. Man nehme einen RA, schreibe einen guten Brief und die meisten blogger und Forenbetreiber ziehen (eigentlich verständlicherweise) den Schwanz ein.

    In diesem Sinne… aufstehen und weitermachen!

    Christian

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